Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.
Prämiengutschein:
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,00 Euro (51.200,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen die Antragsteller selbst für die Weiterbildung aufbringen.
Als erwerbstätig gelten:
- Arbeitnehmer/innen in Voll- oder Teilzeit
- Beamt/innen
- Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Voll- oder Teilzeit
- Selbständige und Firmeninhaber in den ersten 5 Jahren ihrer Selbstständigkeit
- Selbstständige und deren mithelfende Familienangehörige
- Berufsrückkehrer/innen
- Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit
WICHTIG: Die Beratung muss zwingend vor der Anmeldung zu der gewünschten Weiterbildung erfolgen!
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