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GME-Special: 2 für 3

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Bei drei Teilnehmern zahlen nur zwei die Teilnahmegebühr.

Dieses Angebot gilt für alle GME-Seminare (außer Kepner Tregoe-Training und SOSCOT).

 

Bildungsscheck NRW

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Das Land NRW fördert die betriebliche Weiterbildung bei kleinen und mittleren Betrieben.  Voraussetzung ist eine individuelle Bildungsberatung.

WICHTIG: Die Beratung muss zwingend vor der Anmeldung zu der gewünschten Weiterbildung erfolgen!

Weitere Informationen (u. a. die Bedingungen für den Erhalt des Bildungsschecks) erhalten Sie unter
www.bildungsscheck.nrw.de

Können Sie einen Bildungsscheck erhalten?
Klicken Sie hier für Ihren persönlichen Online-Check: » Bildungsscheck-online.de

Ihre Beratungsstelle für den Bildungsscheck finden Sie hier: » Beratungsstelle Nordrhein-Westfalen-Direkt.de

Entweder Firmeninhaber für ihre Mitarbeiter oder auch die Angestellten selbst können das Beratungsgespräch in der regionalen Beratungsstelle führen.

 

Bildungsprämie

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Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.

Prämiengutschein:
Einen Prämiengutschein in Höhe von max. 500,00 Euro können alle Erwerbstätigen erhalten, deren zu versteuerndes Jahreseinkommen 25.600,00 Euro (51.200,00 Euro bei gemeinsam Veranlagten) nicht übersteigt. Mindestens die gleiche Summe müssen die Antragsteller selbst für die Weiterbildung aufbringen.

Als erwerbstätig gelten:

  • Arbeitnehmer/innen in Voll- oder Teilzeit
  • Beamt/innen
  • Mitarbeiter des öffentlichen Dienstes in Voll- oder Teilzeit
  • Selbständige und Firmeninhaber in den ersten 5 Jahren ihrer Selbstständigkeit
  • Selbstständige und deren mithelfende Familienangehörige
  • Berufsrückkehrer/innen
  • Beschäftigte in Mutterschutz oder Elternzeit


WICHTIG: Die Beratung muss zwingend vor der Anmeldung zu der gewünschten Weiterbildung erfolgen!

» www.bildungspraemie.info

 

Steuerliche Aspekte

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Prüfen Sie auch die steuerlichen Aspekte!

Die Teilnahme an Weiterbildungsveranstaltungen kann bei der Einkommenssteuererklärung berücksichtigt werden, wenn diese dazu dient, erworbene berufliche Fähigkeiten zu erhalten oder zu aktualisieren.

Dies kann zu einer erheblichen Steuerersparnis führen und sollte daher bei der Entscheidung über die Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung unbedingt individuell geklärt und berücksichtigt werden.

Wer an Seminaren und Lehrgängen aus beruflichen Gründen teilnimmt, kann in vielen Fällen das Finanzamt im Rahmen der absetzbaren Werbungskosten an den Kosten beteiligen.

Absetzbare Werbungskosten können sein:

  • Teilnahmegebühr
  • Fahrtkosten
  • Fachliteratur und Lernmittel
  • Verpflegungsmehraufwand (unter bestimmten Voraussetzungen)
  • Übernachtungen (unter bestimmten Voraussetzungen)